Schulschwimmbad-Dokumentation für Schulträger
Ob im Schulbetrieb oder in den Ferien: DIN 19643 gilt immer — BäderHygiene macht die Dokumentation für Schulen einfach.
Ungeklärte Zuständigkeit
Ist die Schule, das Schulamt oder der Landkreis verantwortlich? Das System lässt sich mit mehreren Nutzern und klaren Rollen belegen.
Ferienbetrieb
Das Beckenwasser muss auch während Schulferien aufbereitet und dokumentiert werden — ohne Lücken im Protokoll.
Schulschwimmen-Protokoll
Begleitende Protokolle für Schulschwimmeinheiten können integriert werden.
Häufige Fragen
Kann ein Hausmeister ohne Bäder-Ausbildung die täglichen Werte eintragen?
Ja. BäderHygiene führt den Nutzer Schritt für Schritt durch die Tageserfassung. Kein Fachwissen erforderlich.
Wie funktioniert die Dokumentation in den Schulferien?
Das System läuft auch während der Schulferien — Sie können Messintervalle anpassen und Ferienperioden markieren. Das Beckenwasser muss auch ohne Schulbetrieb aufbereitet werden.
Welche Behörde ist für unser Schulschwimmbad zuständig?
Für Schulschwimmbäder ist in der Regel das Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Schulträger (Gemeinde, Landkreis) sind rechtlich verantwortlich für die Einhaltung von DIN 19643 und IfSG §37.