DIN 19643:2023 — Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
Was ist die DIN 19643 und wen betrifft sie?
Die DIN 19643 ist die zentrale Norm für die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser in Deutschland. Sie gilt für alle öffentlich zugänglichen Bäder — Hallenbäder, Freibäder, Thermen, Solebäder, Vereinsbäder, Hotelbäder und Schulschwimmbäder. Die Norm definiert Grenzwerte, Messintervalle und das Betriebsbuch.
Die Neufassung Juni 2023: Was hat sich geändert?
Im Juni 2023 ist DIN 19643-1 in neuer Fassung erschienen. Im Zuge der Neufassung wurde eine dreistufige Kategorisierung der chemischen und physikalischen Parameter in das Regelwerk aufgenommen — zur besseren Einschätzung, welche Bedeutung ein Messwert für die Wasserqualität hat (UBA-Empfehlung 2026, Abschn. 2.2).
Die drei Parameterkategorien
Die Kategorisierung ordnet die Parameter nach ihrer hygienischen und gesundheitlichen Bedeutung (UBA-Empfehlung 2026, Abschn. 2.2.1–2.2.3):
- Hygiene-Hilfsparameter (freies Chlor, pH-Wert, Redox-Spannung) — zeigen den aktuellen hygienischen Zustand des Wassers; werden sie nicht eingehalten, liegt ein hygienischer Mangel vor und es ist unverzüglich zu handeln
- Vorsorgewerte mit Minimierungsbedarf (u. a. gebundenes Chlor, Trihalogenmethane, Chlorit und Chlorat, Bromat) — ihre Konzentration ist zu minimieren
- Technische Werte (u. a. Trübung, Färbung, Klarheit, Säurekapazität) — ohne unmittelbare hygienische Bedeutung; sie zeigen, wie leistungsfähig die Aufbereitung arbeitet
Grenzwerte im Überblick
Die DIN 19643-1 (Fassung 2023) legt folgende Grenzwerte fest; die Bedingungen nennt die UBA-Empfehlung 2026 in Tab. 2 und 3:
- pH-Wert: 6,5–7,2 bei Flockung mit Aluminium- oder Aluminium-Eisen-Produkten (bei Eisen-Produkten: Süßwasser 6,5–7,5, Meerwasser 6,5–7,8)
- Freies Chlor: 0,3–0,6 mg/l
- Gebundenes Chlor: ≤ 0,2 mg/l
- Trübung: ≤ 0,5 FTU
- Redox-Potential: ≥ 750 mV für Süßwasser bei pH 6,5–7,3, gemessen gegen Ag/AgCl 3,5 M KCl
Hinweis: Abweichende Werte gelten unter anderem für Warmsprudelbecken (freies Chlor 0,7–1,0 mg/l) und für Meerwasser (UBA-Empfehlung 2026, Tab. 2).
Messintervalle
Freies und gebundenes Chlor sind dreimal täglich zu bestimmen, der pH-Wert einmal täglich und die Redox-Spannung zweimal täglich von der Anzeige der kontinuierlich messenden Mess- und Regeleinrichtung. Liegt das gebundene Chlor im Regelbetrieb über vier zusammenhängende Wochen unter 0,2 mg/l und werden die Hygiene-Hilfsparameter eingehalten, genügt für Chlor eine einmal tägliche Messung; an Tagen mit starker Belastung sollten die Chlorwerte dennoch dreimal täglich gemessen werden (UBA-Empfehlung 2026, Abschn. 2.3.1.1). Nach technischen Veränderungen an der Aufbereitungsanlage oder wesentlichen Veränderungen der Betriebsweise ist für mindestens vier Wochen wieder dreimal täglich von Hand zu messen (ebd.). Mikrobiologische Proben werden in der Regel monatlich untersucht, Trübung und die übrigen technischen Werte im ersten Betriebsjahr monatlich im Labor; danach kann das Gesundheitsamt alle 2 bis 4 Monate festlegen (UBA-Empfehlung 2026, Tab. 4 und 5).
Das Betriebsbuch nach DIN 19643-1
Die Messwerte der Eigenkontrolle werden in ein Betriebsbuch, zum Beispiel nach Abschnitt 13.6.2 der DIN 19643-1, eingetragen und um weitere Angaben ergänzt — etwa Art und Menge der zugesetzten Aufbereitungschemikalien, die Zahl der Badbesucher und durchgeführte Reinigungsarbeiten. Das Betriebsbuch ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren; bei Begehungen prüft das Gesundheitsamt es auf richtige Führung und Auffälligkeiten (UBA-Empfehlung 2026, Abschn. 2.3.1.1 und 2.3.2.1).
Wie BäderHygiene die DIN 19643 abbildet
BäderHygiene erfasst die Messwerte je Becken und prüft sie gegen die hinterlegten Grenzwerte der DIN 19643-1; die Ampel-Prüfung läuft automatisch. Mit dem kostenlosen Becken-Compliance-Check können Sie Ihre aktuellen Messwerte sofort prüfen.