DGUV Information 207-005 — Bäderbetrieb Aufsicht und Rettung
Was ist die DGUV Information 207-005?
Die DGUV Information 207-005 „Bäderbetriebe" ist eine Handlungshilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Betreiber von Bädern. Sie konkretisiert Anforderungen an Aufsicht, Rettungsübungen und Dokumentation.
Rettungsübungs-Pflicht: Wie oft, wer, welcher Nachweis?
Bäder mit Aufsichtspflicht müssen regelmäßige Rettungsübungen durchführen und dokumentieren. Die DGUV empfiehlt mindestens einmal jährlich eine vollständige Rettungsübung sowie regelmäßige Auffrischungen. Alle Übungen sind mit Datum, Teilnehmern und Ergebnis festzuhalten.
Aufsichtskonzept und Verkehrssicherungspflicht
Badbetreiber sind zur Verkehrssicherung verpflichtet. Das Aufsichtskonzept muss dokumentiert und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sein (Beckengröße, Badegastzahl, Sichtlinien).
Dokumentationspflichten bei der Betriebsbegehung
Bei Betriebsbegehungen durch das Gewerbeaufsichtsamt oder den Unfallversicherungsträger wird der Nachweis der Rettungsübungen aktiv geprüft. Fehlt der Nachweis, drohen Auflagen.
Häufige Fehler beim Rettungsübungs-Nachweis
- Nachweis liegt auf Papier und ist beim Audit nicht auffindbar
- Teilnehmerliste unvollständig oder nicht unterschrieben
- Übungsform und Ergebnis nicht dokumentiert
- Letzte Übung liegt zu lange zurück
Wie BäderHygiene den DGUV-Nachweis digitalisiert
Im Professional-Tarif gibt es ein eigenes Modul für Rettungsübungen: strukturierte Erfassung, Zeitstempel, PDF-Export auf Knopfdruck. Mehr dazu unter Funktionen — DGUV-Modul.