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Normen & Recht

EU-Badewasserrichtlinie — Gilt sie für Ihr Schwimmbad?

Was ist die EU-Badewasserrichtlinie (RL 2006/7/EG)?

Die EU-Badewasserrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG) regelt die Qualität von Badegewässern in Europa. Sie gilt primär für natürliche Gewässer — Seen, Flüsse und Küstengewässer — die als offizielle Badestellen ausgewiesen sind.

Umsetzung in Deutschland: Die BadegewV

In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch die Badegewässerverordnung (BadegewV) umgesetzt. Zuständig sind die Länder und Gemeinden für die Überwachung und Auszeichnung von Badegewässern.

Naturbäder vs. Schwimmbäder: Wo gilt welche Regelung?

Hallenbäder und Freibäder mit technischer Aufbereitung fallen NICHT unter die EU-Badewasserrichtlinie. Für sie gilt DIN 19643 und IfSG §37. Die EU-Richtlinie gilt nur für natürliche Badegewässer ohne technische Aufbereitung.

Außenbecken und Teichanlagen: Grenzfälle

Bei Außenanlagen mit naturnaher Aufbereitung (Biofilter, ohne Chlorung) ist die Zuordnung einzelfallabhängig. Klären Sie dies mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

Weiterführende Normen: DIN 19643 für Beckenwasser

Für alle Bäder mit technischer Wasseraufbereitung gilt die DIN 19643:2023 als maßgebende Norm. BäderHygiene bildet diese Norm vollständig in der Software ab.