EU-Badewasserrichtlinie — Gilt sie für Ihr Schwimmbad?
Was ist die EU-Badewasserrichtlinie (RL 2006/7/EG)?
Die EU-Badewasserrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG) regelt die Qualität von Badegewässern in Europa. Sie gilt primär für natürliche Gewässer — Seen, Flüsse und Küstengewässer — die als offizielle Badestellen ausgewiesen sind.
Umsetzung in Deutschland: Die BadegewV
In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch die Badegewässerverordnung (BadegewV) umgesetzt. Zuständig sind die Länder und Gemeinden für die Überwachung und Auszeichnung von Badegewässern.
Naturbäder vs. Schwimmbäder: Wo gilt welche Regelung?
Hallenbäder und Freibäder mit technischer Aufbereitung fallen NICHT unter die EU-Badewasserrichtlinie. Für sie gilt DIN 19643 und IfSG §37. Die EU-Richtlinie gilt nur für natürliche Badegewässer ohne technische Aufbereitung.
Außenbecken und Teichanlagen: Grenzfälle
Bei Außenanlagen mit naturnaher Aufbereitung (Biofilter, ohne Chlorung) ist die Zuordnung einzelfallabhängig. Klären Sie dies mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Weiterführende Normen: DIN 19643 für Beckenwasser
Für alle Bäder mit technischer Wasseraufbereitung gilt die DIN 19643:2023 als maßgebende Norm. BäderHygiene bildet diese Norm vollständig in der Software ab.