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Betriebstagebuch Schwimmbad — Welche Einträge sind Pflicht?

5. April 20262 Min. LesezeitVon BäderHygiene Team

Das Betriebstagebuch ist das zentrale Dokument im Bäderbetrieb. Es ist bei Gesundheitsamt-Begehungen vorzulegen und muss vollständig, chronologisch und manipulationssicher sein. Welche Einträge tatsächlich Pflicht sind — hier ist die vollständige Übersicht.

Was ist das Betriebstagebuch — und warum ist es Pflicht?

Das Betriebstagebuch (auch: Betriebsbuch) ist nach DIN 19643-1 und IfSG §37 verpflichtend für alle öffentlich zugänglichen Bäder. Es dokumentiert alle Maßnahmen und Messwerte, die für die Wasserqualität und die Sicherheit der Badegäste relevant sind.

Das Gesundheitsamt nutzt das Betriebstagebuch als primäres Prüfmittel bei Begehungen. Fehlt es oder ist es lückenhaft, drohen Auflagen oder Bußgelder.

Pflichteinträge nach DIN 19643-1

Nach der Norm müssen folgende Angaben täglich erfasst werden:

Wasserwerte (je Becken; freies und gebundenes Chlor dreimal, Redox-Spannung zweimal, pH-Wert einmal täglich — UBA-Empfehlung 2026, Abschn. 2.3.1.1):

  • pH-Wert
  • Freies Chlor (mg/l)
  • Gebundenes Chlor (mg/l)
  • Redox-Potential (mV)
  • Wassertemperatur (°C)
  • Badegastzahlen (täglich)

Technische Maßnahmen:

  • Filterspülungen (Datum, Uhrzeit, Ergebnis)
  • Stoßchlorungen (Auslöser, Menge, Sperrzeiten)
  • Dosiermengen (Desinfektionsmittel, Flockungsmittel)
  • Besondere Vorkommnisse

Probenahmen dokumentieren

Neben den täglichen Messungen sind Probenahme-Protokolle Pflicht:

  • Beckenwasser-Probenahme (monatlich, durch zugelassenes Labor)
  • Trübung und weitere technische Werte (Laboruntersuchung: im ersten Betriebsjahr monatlich, danach nach Festlegung des Gesundheitsamts alle 2 bis 4 Monate — UBA-Empfehlung 2026, Tab. 5)
  • Reinwasser-Probenahme (vierteljährlich)
  • Füllwasser-Probenahme (bei Bedarf, mind. jährlich)

DGUV 207-005 Rettungsübungen: Separates Dokument oder integriert?

Rettungsübungen nach DGUV 207-005 können im Betriebstagebuch oder als separates Dokument geführt werden. BäderHygiene integriert das Rettungsübungs-Modul in das Gesamtsystem.

Aufbewahrungsfristen

Das Betriebsbuch ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren (UBA-Empfehlung 2026, Abschn. 2.3.1.1). Digitale Systeme mit manipulationssicherer Archivierung erleichtern es, die Einträge bei einer Begehung vollständig vorzulegen.

Digitales vs. papierbasiertes Betriebstagebuch: Was ist erlaubt?

Ja — digitale Betriebstagebücher sind nach DIN 19643 zulässig, sofern:

  • Die Manipulationssicherheit (Zeitstempel, Unveränderlichkeit) gewährleistet ist
  • Alle Einträge vollständig und rückverfolgbar sind
  • Der Export für Behörden jederzeit möglich ist

BäderHygiene speichert jeden Eintrag mit Zeitstempel und exportiert das Betriebstagebuch jederzeit als PDF. Kostenlos testen.

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