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Betriebstagebuch Schwimmbad — Welche Einträge sind Pflicht?

5. April 20262 Min. LesezeitVon BäderHygiene Team

Das Betriebstagebuch ist das zentrale Dokument im Bäderbetrieb. Es ist bei Gesundheitsamt-Begehungen vorzulegen und muss vollständig, chronologisch und manipulationssicher sein. Welche Einträge tatsächlich Pflicht sind — hier ist die vollständige Übersicht.

Was ist das Betriebstagebuch — und warum ist es Pflicht?

Das Betriebstagebuch (auch: Betriebsbuch) ist nach DIN 19643-1 und IfSG §37 verpflichtend für alle öffentlich zugänglichen Bäder. Es dokumentiert alle Maßnahmen und Messwerte, die für die Wasserqualität und die Sicherheit der Badegäste relevant sind.

Das Gesundheitsamt nutzt das Betriebstagebuch als primäres Prüfmittel bei Begehungen. Fehlt es oder ist es lückenhaft, drohen Auflagen oder Bußgelder.

Pflichteinträge nach DIN 19643-1

Nach der Norm müssen folgende Angaben täglich erfasst werden:

Wasserwerte (je Becken, mind. 2x täglich):

  • pH-Wert
  • Freies Chlor (mg/l)
  • Gebundenes Chlor (mg/l)
  • Trübung (FTU)
  • Redox-Potential (mV)
  • Wassertemperatur (°C)
  • Badegastzahlen (täglich)

Technische Maßnahmen:

  • Filterspülungen (Datum, Uhrzeit, Ergebnis)
  • Stoßchlorungen (Auslöser, Menge, Sperrzeiten)
  • Dosiermengen (Desinfektionsmittel, Flockungsmittel)
  • Besondere Vorkommnisse

Probenahmen dokumentieren

Neben den täglichen Messungen sind Probenahme-Protokolle Pflicht:

  • Beckenwasser-Probenahme (monatlich, durch zugelassenes Labor)
  • Reinwasser-Probenahme (vierteljährlich)
  • Füllwasser-Probenahme (bei Bedarf, mind. jährlich)

DGUV 207-005 Rettungsübungen: Separates Dokument oder integriert?

Rettungsübungen nach DGUV 207-005 können im Betriebstagebuch oder als separates Dokument geführt werden. BäderHygiene integriert das Rettungsübungs-Modul in das Gesamtsystem.

Aufbewahrungsfristen

Das Betriebstagebuch muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Digitale Systeme, die eine manipulationssichere Archivierung gewährleisten, erfüllen die Anforderungen der Norm.

Digitales vs. papierbasiertes Betriebstagebuch: Was ist erlaubt?

Ja — digitale Betriebstagebücher sind nach DIN 19643 zulässig, sofern:

  • Die Manipulationssicherheit (Zeitstempel, Unveränderlichkeit) gewährleistet ist
  • Alle Einträge vollständig und rückverfolgbar sind
  • Der Export für Behörden jederzeit möglich ist

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